Verein – über die Tafel

Die Idee der Tafelbewegung kommt aus USA. 1993 wurde in Berlin die erste Tafel gegründet. In der BRD gibt es heute über 900 Tafeln. Die Tafeln sind sicher die größte soziale Bewegung in den letzten 10 Jahren in Deutschland.

Im Herbst 1999 entwickelte sich in Offenburg in privater Initiative von Frau Gerlinde Kuhnmünch die Gründung eines Tafelladens. Mit Unterstützung von Bürgern wurden die wichtigsten Einrichtungs­gegen­stände organisiert. Am Marktplatz fand sich ein kleiner Laden, der Haus­besitzer – die Stadt Offenburg – verzichtete für über ein Jahr auf die Miete. Für einen Opel Transporter wurde die Leasinggebühr durch den Lions Club Offenburg übernommen. Die Offenburger Tafel – als ein in privater Trägerschaft eingetragener Verein – öffnete im März 2000 die Türen für den Verkauf von Lebensmitteln an Bedürftige. 2007 wurde die Ausgabestelle in Oberkirch eröffnet. 2009 wurde eine Ausgabestelle in Gengenbach eröffnet. 2022 wurde die Ausgabestelle in Haslach eröffnet.

„Jeder gibt was er kann.“ Nach diesem Leitspruch engagieren sich örtliche Bäckereien und Wochenmärkte, Supermarktketten, Kfz-Mechaniker, Grafiker, Automobilhersteller, Beratungsunternehmen uvm. Viele Helfer spenden ihre Freizeit für die Idee. Ein paar Stunden am Tag, in der Woche, im Monat – so wie es die persönlichen Möglichkeiten zulassen. Rund 50.000 Menschen bundesweit engangieren sich als ehrenamtliche Tafelhelfer mit ihrer Zeit. Die gesammelten Lebensmittel werden weitergereicht an bedürftige Personen.

Direkt durch Lebensmittelausgaben an Bedürftige – oder indirekt, indem Einrichtungen beliefert werden, die Essen an bedürftige Menschen ausgeben. Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt kostenlos gegen einen symbolischen Beitrag.

Worte des Schirmherrs

Seit nahezu 20 Jahren sammelt die Tafel Offenburg e.V. überschüssige, qualitativ einwandfreie Lebensmittel und verteilt diese an zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger, die unter schwierigen materiellen Bedingungen leben müssen. Von dieser Idee profitieren alle Beteiligten: Bedürftige erhalten für wenig Geld hochwertige Nahrungsmittel, Lebensmittelhändler und -hersteller übernehmen soziale Verantwortung. Und ganz nebenbei reduziert sich der anfallende Müll zugunsten der Umwelt und wertvollen Ressourcen werden geschont. Die schnelle und unbürokratische Hilfe der Tafel steht für Solidarität und Menschlichkeit.

Durch die Möglichkeit, beim Einkauf zu sparen, bietet sie Bedürftigen einen bescheidenen finanziellen Spielraum. Gleichzeitig schafft sie Raum für Begegnung und damit den Rahmen zum Aufbau eines sozialen Netzwerks, das den Menschen Halt gibt und sie dabei unterstützen kann, ihre Situation zu verbessern. Darüber hinaus hilft die Tafel Kindern ihrer Kunden, indem sie im Rahmen eines Bildungsprojekts Nachhilfeunterricht unter anderem in Deutsch und Mathematik anbietet. Nicht zu vergessen das alljährlich stattfindende Ranzenfest für die Erstklässler, die eine Erstausstattung für den Schulstart erhalten.

Ihre Arbeit, sowohl für körperlich als auch für geistige Ernährung zu sorgen, ist ein wichtiger Dienst für unsere Gesellschaft, sie ist in Offenburg nicht mehr wegzudenken. Dafür danke ich Ihnen.

Marco Steffens
Oberbürgermeister der Stadt Offenburg

Tafel – Grundsätze

Die Mitglieds-Tafeln des Dachverbands Deutsche Tafel e.V. verpflichten sich, folgende acht Grundsätze bei ihrer Arbeit einzuhalten:

Präambel:
Nicht alle Menschen haben ihr täglich Brot – und doch gibt es Lebensmittel im Überfluss. Die Tafeln in Deutschland bemühen sich hier um einen Ausgleich. Ziel der Tafeln ist es, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, an Menschen in Not zu verteilen.

Grundsatz 1:
Die Tafeln sammeln überschüssige Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind, und geben diese an Bedürftige ab.

Grundsatz 2:
Die Arbeit der Tafeln ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeiter.

Grundsatz 3:
Die Arbeit der Tafeln wird durch Spender und Sponsoren unterstützt.

Grundsatz 4:
Die Tafeln arbeiten unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen.Die Tafeln helfen allen Menschen, die der Hilfe bedürfen.

Grundsatz 5:
Der Name ‚Tafel‘ ist als eingetragenes Markenzeichen durch den Dachverband Tafel Deutschland e.V. rechtlich geschützt.

Grundsatz 6:
Die Arbeit der Tafeln steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Tafeln respektieren den Gebietsschutz, ohne miteinander zu konkurrieren.

Grundsatz 7:
Die Tafel-Grundsätze der Tafel Deutschland e.V. sind Leitlinien zur Arbeit der Tafeln in Deutschland.Die Tafel erklärt durch ihre Unterschrift die Anerkennung und Einhaltung der Tafel-Grundsätze.

Grundsatz 8:
Der Dachverband Tafel Deutschland e.V. achtet auf die Einhaltung der Tafel-Grundsätze.

Bei Nichteinhaltung der Tafel-Grundsätze beantragt der Dachverband in Abstimmung mit dem zuständigen Ländervertreter ein Verfahren zur Aberkennung des Namens ‚Tafel‘ und gegebenenfalls ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Verein Tafel Deutschland e.V.

Wer darf einkaufen

Die Offenburger Tafel e. V. betreibt diesen Laden als gemeinnützigen Verein. Die Waren, die wir gegen einen geringen Kostenbeitrag an Sie weitergeben, werden uns von Sponsoren überlassen. Nicht jeder kann bei uns einkaufen.

Laut Satzung darf die Offenburger Tafel e. V. die Waren nur an Personen weitergeben, die bedürftig gemäß § 53 Abgabenordnung (AO) sind. Wir sind verpflichtet, dies dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen. Zum Personenkreis gemäß § 53 AO gehören Menschen, die sich in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden und im Einzugsgebiet der Offenburger Tafel leben.

Sozialhilfe-Empfänger/innen / gemäß SGB XII
Arbeitslosengeld-Empfänger/innen (AL II) / gemäß SGB II
Rentenempfänger/innen.
Wohngeldempfänger/innen.

Das Einzugsgebiet erstreckt sich auf die Stadt Offenburg mit den 11 Stadtteilen, sowie Appenweier, Schutterwald, Neuried, Hohberg, Durbach, Ortenberg, und das gesamte Kinzigtal. Falls Sie Zweifel haben, ob Sie zu dieser Personengruppe gehören, wenden Sie sich bitte an uns.

Zum Ausstellen des Ausweises, der Sie zum Einkauf in unserem Laden berechtigt, bitten wir Sie die erforderlichen Unterlagen, wie Renten-, Sozialgeld- oder Arbeitslosengeld-Bescheid mitzubringen. Außerdem benötigen wir je 1 Passbild der einkaufsberechtigten Personen (max. 2 Personen pro Ausweis).

Gemäß der Personen Ihres Haushaltes unterscheidet sich die Anzahl der Einkaufstage: Die Gültigkeit der Ausweise ist immer begrenzt, d.h. entsprechend der Laufzeit der jeweiligen Bescheide.

Haushalte 1 bis 2 Personen = 1 Tag / Woche (Montag oder Mittwoch)
Haushalte ab 3 Personen = 1 Tag / Woche (Freitag)

Jeder Ausweisinhaber kann einmal pro Woche einkaufen.

Der Kostenbeitrag für die Lebensmittel beträgt ca. 10 – 15 % der üblichen Ladenverkaufspreise, das Warensortiment richtet sich nach den gespendeten Lebensmitteln.